Bußgeldrahmen
Verstöße können teuer sein.
Informieren möchte ich Sie auch über einige Neuerungen im Bußgeldrecht. So wurde beispielsweise der Bußgeldrahmen ausgedehnt.
Die Untergrenze beträgt 5,00 €, bei Verstößen gegen die 0,5 Promille- Grenze und beim Fahren unter Drogeneinfluss sind sogar Bußen bis zu 3.000,00 € möglich.
Punkte
Das Punktesystem ist grundlegend geändert worden.
Die Eintragung von Punkten erfolgt nur noch in 3 Kategorien:
- 1 Punkt für punktebewehrte Verstöße ohne Fahrverbot
- 2 Punkte für Verstöße, bei denen ein Fahrverbot verhängt wurde oder in der Regel verhängt wird (also auch dann, wenn ausnahmsweise auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet wurde)
- 3 Punkte für punktebewehrte Verstöße, die dem Strafrecht unterliegen (also z. B. die Verkehrsunfallflucht).
Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen haben sich deutlich verlängert.
Wird 1 Punkt eingetragen, erfolgt die Tilgung 30 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung.
Die Tilgung eines Eintrags von 2 Punkten erfolgt erst nach 5 Jahren, die Tilgung eines Eintrags von 3 Punkten sogar erst nach 10 Jahren. Berücksichtigt man, dass bei Erreichen von nun 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, erscheint ein Zeitraum insbesondere von 5 oder 10 Jahren beängstigend lang.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
„Ich war zu schnell – muss ich jetzt zum Idiotentest?“
Oftmals wird mir die Frage gestellt, worin der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis besteht. Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen, man darf lediglich 1 bis 3 Monate lang keinen Gebrauch davon machen und keinerlei Kraftfahrzeuge steuern, also auch keine Mofas. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis aber muss nach Ablauf der Sperrfristen die Wiedererteilung beantragt werden. In vielen Fällen verknüpfen die Behörden die Wiedererteilung mit Auflagen für den Betroffenen. So wird generell das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (sogenannter "Idiotentest") des Antragstellers verlangt, wenn in bestimmten Konstellationen Alkohol oder andere Drogen zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.