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Stephan Bester - Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Gelsenkirchen

In meiner Gelsenkirchener Anwaltskanzlei berate ich als Rechtsanwalt für das Strafrecht meine Mandanten ebenfalls auf den beiden Rechtsgebieten des Verkehrs- und des Bußgeldrechts. Als einem von der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassenen Fachanwalt für Strafrecht ist mir eine besondere Kompetenz auf diesem Gebiet bestätigt worden. 

Strafrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts

Im Mittelpunkt des Strafrechts steht immer die Straftat als eine unrechtmäßige beziehungsweise gesetzeswidrige Handlung. Sie wird nach dem Strafgesetzbuch, dem StGB bestraft. Straftatbestände gibt es in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. In vielen Fällen ist der Übergang von der bußgeldpflichtigen Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand fließend. Die Abgrenzung eins zum anderen und umgekehrt ist selbst dem Juristen oftmals kaum möglich. Nach meiner langjährigen Erfahrung als Gelsenkirchener Rechtsanwalt für Verkehrs- und für Bußgeldrecht empfehle ich, dass Sie sich schon in kleinen und auf den ersten Blick unwesentlich wirkenden Verkehrsdelikten an mich als Ihren Anwalt des Vertrauens wenden. Losgelöst von Schuld oder von Nichtschuld, von Schuld oder Ursache sollte ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle nicht ohne das Mitwirken des Anwalts für Verkehrsrecht zurückgeschickt werden. Und das Einlegen des Rechtsmittels gegen einen Bußgeldbescheid kann allein schon zur Fristwahrung im Hinblick auf ein späteres Gerichtsverfahren ausschlaggebend sein.

Stephan Bester

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht.

Sie als Bürger und Verkehrsteilnehmer können gar nicht alles wissen - und das brauchen Sie auch nicht. Suchen Sie vielmehr frühzeitig Rat und Unterstützung bei Ihrem Rechtsanwalt für das Verkehrs- und für das Bußgeldrecht. Mit Ihrer Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sind naturgemäß vielfältige Risiken verbunden. Sie können von einer auf die andere Minute in eine Situation geraten, in der Sie auf rechtlichen Beistand weder verzichten können noch wollen. Erfahrungsgemäß werden die gröbsten Fehler direkt am Anfang gemacht. Vermeidbar ist das mit der direkten Terminvereinbarung für eine Erstberatung.

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